Haut.

Die häufigsten Tumorerkrankungen sind Hauttumore. Eine zu intensive und vor allem dauerhafte Sonneneinwirkung ist nachweislich eine der Hauptursachen krankhafter Gewebsveränderungen.

Die operative Tumorbehandlung und die kosmetisch-ästhetische Chirurgie sind wichtige Gebiete unserer Bergisch Gladbacher Facharztpraxis.

Wirkungsvolle Methoden zur Regeneration der Hautgesundheit.

Behandlungsmethoden.

Das Behandlungsspektrum der Haut reicht von gutartigen Hautveränderungen (wie Muttermalen u.a.) über die meist gutartigen Unterhauttumore bis zur Behandlung von bösartigen Hauttumoren. Veränderungen in der Hautstruktur können durch operative und konservative Verfahren gleichermaßen wirkungsvoll behandelt werden.

Wird ein chirurgischer Eingriff notwendig, so werden – je nach Art des Tumors – auch aufwendigere, plastisch-chirurgische Maßnahmen erforderlich. Die detaillierten Behandlungsmaßnahmen, bis zu Alternativen und zur Nachsorge, klären wir in einem ausführlichen Beratungsgespräch mit Ihnen zuvor ab.

Behandlungsfelder.

Zu den gutartigen Hautveränderungen gehören Muttermale (Naevi), Blutschwämme (Hämangiome), Altersflecke/Alterswarzen (seborrhoische Keratosen), Hautknoten (Fibrome) und Rauhigkeiten an der Hautoberfläche (aktinische Keratosen).

Viele dieser Hautauffälligkeiten müssen nicht auch zwingend operativ entfernt werden. Kommt es jedoch zu Veränderungen, wie Entzündung, Juckreiz o.ä., ist eine operative Entfernung häufig empfehlenswert. Liegen rein kosmetische Ursachen der Behandlung zugrunde, müsste diese operative Behandlung vom Patienten selbst finanziert werden. In einem Beratungsgespräch werden wir mit Ihnen natürlich auch diese Aspekte abklären.

Viele der Unterhauttumore, wie Fettgewebsgeschwülste (Lipome), Grützbeutel bzw. Grießknoten (Atherome), Hautknoten (Fibrome) usw., sind nahezu immer gutartig. Trotz allem können sie aber zu Problemen bei den Betroffenen führen. Unterhauttumore sind operativ entfernbar. Ähnlich wie bei den gutartigen Hautveränderungen liegt die Entscheidung zur Kostenübernahme allerdings in der Hand der Krankenversicherung.

Zu diesen Tumoren zählen der so genannte schwarze Hautkrebs (Malignes Melanom) und die weißen Hauttumore (wie Basaliom, Spinaliom sowie Plattenepithelkarzinome – inklusive dem Carcinoma in situ, M. Bowen usw.).

In jedem Fall ist eine operative Entfernung nach entsprechenden Kriterien (Sicherheitsabstand der Resektionsränder etc.) zu empfehlen. Dabei ist unter Umständen ein aufwendigeres plastisch-chirurgisches Vorgehen erforderlich, gegebenenfalls auch mit Hauttransplantation. Nach der Tumorentfernung sollte sich der Patient regelmäßig einer Tumornachsorge unterziehen. Die operativen Eingriffe werden in diesen Fällen von den Krankenkassen übernommen.

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